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Welche Frequenzen darf man für Funkexperimente ganz legal benutzen? Ein kurzer Ausflug in die Allgemeinzuteilungen der Bundesnetzagentur und ihre Hintergründe Letzte Aktualisierung: 4.5.2026 |
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Der Radiobastler im 11-Meter-Kurzwellenband Der Bereich des 11-Meter-Bandes zwischen den Frequenzen 26,592 und 27,407 MHz steht uns, dem mündigen Bürger und Bastler, zur eigenverantwortlichen Nutzung zur Verfügung. Das Telekommunikationsgesetz (TKG) und die Bundesnetzagentur als zuständige Behörde setzen dadurch ein Grundrecht um: "...Eine Zensur findet nicht statt" (GG Art.5 (1)). Das impliziert u.a., dass neben dem Rundfunk, der nach öffentlichem Recht betriebenen wird, auch private Funktätigkeit ausgeübt werden darf. Als Radiobastler sind wir berechtigt, im Rahmen gewisser technischer Regeln nach eigenem Gutdünken per Funk Nachrichten zu senden und Experimente anzustellen. Gleichwohl wollen wir die Begrifflichkeiten präzisieren, soweit sie das Radio-Basteln berühren. Unsere Tätigkeit unterscheidet sich nämlich von jener, die von den Funkamateuren ausgeübt wird. Diese besitzen aufgrund ihrer besonderen Zulassung das Recht, weitere Frequenzbereiche zu nutzen. Aber das Radio-Basteln unterscheidet sich auch vom CB-Funk, denn dort dürfen nur Funkgeräte eingesetzt werden, die bestimmte technische Normen erfüllen. Ein CB-Funker kann sein Gerät nicht selbst zusammenlöten. Die bekanntesten Funkdienste, die im 11-Meter-Band tätig sind neben dem CB-Funk die Fernsteuerungen im Flug- und Schiffsmodellbau. Daneben gibt es Funkanwendungen für industrielle, wissenschaftliche und medizinische Zwecke (ISM-Frequenzen). Hier geht es nicht unbedingt um die Übertragung von Nachrichten, sondern um die Überwachung von Messsonden, die Übertragung von Energie, um die medizinische Therapie, um die physikalisch-elektrotechnische Lehre. Und eben diesem Ziel dienen unsere Bastelprojekte. Wir sind beim Thema. Neben dem 11-m-Frequenzband gibt es weitere Funkfrequenzen, die der Allgemeinheit zur Nutzung freigegeben sind und bei folgenden Frequenzen liegen: 13,56 MHz, 433 MHz, 2,45 GHz. Hierzu gibt es jeweils eigene Bestimmungen. Wir wollen an dieser Stelle jedoch nicht ins Detail gehen. Doch ganz gleich, ob Radiobastler, CB-Funker oder Funkamateur. Wir alle üben eine wichtige Funktion in unserer freiheitlichen Demokratie aus, indem wir dafür sorgen, dass ein Freiheitsprivileg auch faktisch ausgeübt wird und nicht in Vergessenheit gerät. Also: Danke fürs Funken! |
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Wann ist ein Sender ein Sender? Ist schon ein einfacher, schwingender HF-Generator auf dem Steckbrett des Bastlers ein Sender im Sinne des TKG? Nun, das hängt davon ab, ob er Strahlung aussendet. Jeder Oszillator, der auf einer Frequenz von, sagen wir, 50 kHz oder mehr schwingt, strahlt unvermeidlich elektromagnetische Wellen ab, zumal wenn er im fliegenden Aufbau auf dem Basteltisch steht und nicht in einer geschlossenen Metallkiste. Das sagt die Physik. Je höher die Frequenz ist und je kürzer die Wellenlänge, um so größer ist die Abstrahlung. Doch hängt alles wie so oft von der Quantität ab. Von einem Oszillator, der auf seiner Frequenz kein Sender sein soll, wird erwartet, dass die Intensität dieser Strahlung so klein ist, dass dadurch der Funkverkehr unter keinen Umständen gestört wird. Die Bestimmungen legen fest, dass die elektromagnetische Feldstärke dieser Strahlung, gemessen in einem Abstand von 10 Metern von der Quelle, einen bestimmten Grenzwert nicht übersteigen darf. Die Grenzwerte sind in verschiedenen Frequenzbereichen ganz unterschiedlich festgelegt und werden ab und zu auch novelliert, da ja immer wieder neue Funkdienste und Technologien in Betrieb gehen, alte abgekündigt werden.
Um abzuschätzen, ob ein Röhrenoszillator mit Schwingkreisspule und Drehko "senden" könnte, muss man sich zwei Fragen stellen, die elektrische und die magnetische. |
Wie geht man mit der HF-Frage ganz praktisch um? Nach allem, was ich oben dazu geschrieben habe, lassen sich ein paar klare Prioritäten erkennen:
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