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Welche Frequenzen darf man für Funkexperimente ganz legal benutzen?

Ein kurzer Ausflug in die Allgemein­zutei­lungen der Bundes­netz­agentur und ihre Hinter­gründe

Letzte Aktualisierung: 4.5.2026

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Der Radio­bastler im 11-Meter-Kurzwellenband

Der Bereich des 11-Meter-Bandes zwischen den Frequen­zen 26,592 und 27,407 MHz steht uns, dem mündigen Bürger und Bastler, zur eigen­verant­wort­lichen Nutzung zur Verfügung. Das Tele­kommuni­kations­gesetz (TKG) und die Bundes­netz­agentur als zustän­dige Behörde setzen dadurch ein Grund­recht um: "...Eine Zensur findet nicht statt" (GG Art.5 (1)). Das impli­ziert u.a., dass neben dem Rund­funk, der nach öffent­lichem Recht betrie­benen wird, auch private Funk­tätig­keit ausge­übt werden darf. Als Radio­bastler sind wir berechtigt, im Rahmen gewisser tech­nischer Regeln nach eigenem Gut­dünken per Funk Nach­richten zu senden und Experi­mente anzu­stel­len.

Gleich­wohl wollen wir die Begriff­lich­keiten präzisieren, soweit sie das Radio-Basteln berühren. Unsere Tätig­keit unter­scheidet sich nämlich von jener, die von den Funkama­teuren ausgeübt wird. Diese besitzen auf­grund ihrer beson­deren Zulas­sung das Recht, weitere Frequenz­bereiche zu nutzen. Aber das Radio-Basteln unter­scheidet sich auch vom CB-Funk, denn dort dürfen nur Funk­geräte einge­setzt werden, die bestimmte tech­nische Normen erfüllen. Ein CB-Funker kann sein Gerät nicht selbst zusam­men­löten.

Die bekann­testen Funk­dienste, die im 11-Meter-Band tätig sind neben dem CB-Funk die Fern­steuerungen im Flug- und Schiffs­modell­bau. Daneben gibt es Funk­anwen­dungen für indus­trielle, wissen­schaft­liche und medizi­nische Zwecke (ISM-Fre­quenzen). Hier geht es nicht unbedingt um die Über­tragung von Nach­richten, sondern um die Über­wachung von Mess­sonden, die Über­tragung von Energie, um die medizi­nische Therapie, um die physi­kalisch-elektro­techni­sche Lehre. Und eben diesem Ziel dienen unsere Bastel­projekte. Wir sind beim Thema.

Neben dem 11-m-Frequenz­band gibt es weitere Funk­frequenzen, die der Allge­meinheit zur Nutzung frei­gegeben sind und bei folgen­den Fre­quenzen liegen: 13,56 MHz, 433 MHz, 2,45 GHz. Hierzu gibt es jeweils eigene Bestim­mungen. Wir wollen an dieser Stelle jedoch nicht ins Detail gehen.

Doch ganz gleich, ob Radio­bastler, CB-Funker oder Funk­amateur. Wir alle üben eine wichtige Funk­tion in unserer freiheit­lichen Demo­kratie aus, indem wir dafür sorgen, dass ein Freiheits­privileg auch fak­tisch ausgeübt wird und nicht in Verges­senheit gerät. Also:

Danke fürs Funken!

Das Frequenz­band zwischen 26,592 und 27,407 MHz ist in 80 Kanäle unterteilt, die jeweils eine Bandbreite von 10 kHz besitzen. Die Kanäle in der unteren Hälfte Bandes tragen Nummern 41 bis 80, jene in der oberen Hälfte die Nummern 1 bis 40. Diese sonder­bare Numme­rierung hat histo­rische Gründe. Die einzelnen Kanäle defi­nieren sich über ihre Mitten­frequenz, also 26,965 für Kanal 1, 26,975 für Kanal 2 bis 27,405 MHz für Kanal 40. Dann geht es weiter mit 26,565 MHz für Kanal 41 bis 26,955 MHz für Kanal 80.
CB-Funk: Die Ausstrah­lung eines Senders, der auf einem dieser Kanäle funkt, ist zum Beispiel mit einem Sprach­signal aus einem Funk­gerät moduliert. Dabei entstehen Seiten­bänder, das heißt, neben der Mitten­frequenz werden auch Frequenz­anteile in den Äther gesandt, deren Frequenz um die Tonfre­quenzen höher und niedriger sind als die Mitten­frequenz. Da für die Über­tragung von Sprache ein Frequenz­umfang von 5 kHz ausrei­chend ist, hat man die einzelnen Kanäle gerade so breit bemessen, dass zwischen ihnen kein Über­sprechen statt­findet.
Private Natur des Funkverkehrs: Es ist nicht gestattet, Dauer­sendungen auszu­strahlen oder kommer­zielle Funk­dienste zu instal­lieren. Die Nutzung ist allein für die Kommuni­kation in einer Gruppe von korres­pondie­renden Gesprächs­partnern reser­viert.
ISM-Frequenzen: Die Kanäle 1 bis 27, also das Frequenz­band zwischen 26,957 und 27,283 MHz, ist darüber­hinaus für industri­elle, wissen­schaft­liche und medizi­nische Strahlungs­quellen und auch für Funk­fern­steue­rungen zuge­lassen, die keine erkennbare Infor­mation enthalten und nicht der Tele­kommuni­kation dienen. Auch der nicht-lizen­sierte Nutzer darf hier mit einer Sende­antenne elektro­magne­tische Wellen in den Raum strahlen, zu welchem Zweck auch immer. Er muss aber auch mit Beein­trächti­gungen durch die Aus­strahlung anderer Teil­nehmer rechnen. Die Bundes­netz­agentur sagt dann: "Sorry, das ist nicht unser Bier..."
Sendeleistung: ein wichtiger Punkt ist die maximal zulässige Strahlungs­leistung. Sie ist grund­sätzlich auf höchstens 4 Watt begrenzt. Es gibt darüber­hinaus bestimmte Sende­verfahren, die bis zu 10 Watt abstrah­len dürfen. Aber das ist aus Sicht des Bastler technisch schon ziemlich "advanced".

Wann ist ein Sender ein Sender?

Ist schon ein einfacher, schwing­ender HF-Gene­rator auf dem Steck­brett des Bast­lers ein Sender im Sinne des TKG? Nun, das hängt davon ab, ob er Strah­lung aus­sendet. Jeder Oszil­lator, der auf einer Frequenz von, sagen wir, 50 kHz oder mehr schwingt, strahlt unver­meidlich elektro­magne­tische Wellen ab, zumal wenn er im flie­genden Aufbau auf dem Bastel­tisch steht und nicht in einer geschlos­senen Metall­kiste. Das sagt die Physik. Je höher die Frequenz ist und je kürzer die Wellen­länge, um so größer ist die Abstrah­lung.

Doch hängt alles wie so oft von der Quan­tität ab. Von einem Oszil­lator, der auf seiner Frequenz kein Sender sein soll, wird erwar­tet, dass die Inten­sität dieser Strah­lung so klein ist, dass dadurch der Funk­verkehr unter keinen Umstän­den gestört wird. Die Bestim­mungen legen fest, dass die elektro­magne­tische Feld­stärke dieser Strah­lung, gemes­sen in einem Abstand von 10 Metern von der Quelle, einen bestimm­ten Grenz­wert nicht über­steigen darf. Die Grenz­werte sind in verschie­denen Frequenz­bereichen ganz unter­schied­lich fest­gelegt und werden ab und zu auch novel­liert, da ja immer wieder neue Funk­dienste und Techno­logien in Betrieb gehen, alte abge­kündigt werden.

Um abzu­schätzen, ob ein Röhren­oszil­lator mit Schwing­kreis­spule und Drehko "senden" könnte, muss man sich zwei Fragen stellen, die elek­trische und die magne­tische.
Elek­trische Dipol­strah­lung geht von den Schalt­elemen­ten des Oszil­lators und den Anschluss­leitungen aus. Der Bastler bemerkt sie zumeist an der "Hand­empfind­lichkeit" seines Aufbaus. Wenn der Anoden­strom zu schwan­ken beginnt, sobald man dem Ding auf fünf Meter nahe kommt, dann sollte man sich Gedan­ken machen.
Die magne­tische Abstrah­lung ist schwie­riger zu erkennen und geht im Allge­meinen von der Schwing­kreis­spule aus, wenn diese offen aufge­stellt ist. Dazu gibt es bei SAUER-MEDIA den L-Culator. Mit diesem MS-Excel-Tool kann man an Hand der Spulen­abmes­sungen und der elektri­schen Eigen­schaften der Schal­tung zumindest eine physi­kalisch begrün­dete Schät­zung machen. Der L-Culator hat dazu ein eigenes Ausgabe­feld. Ein Anwen­dungs­beispiel finden Sie hier.

Wie geht man mit der HF-Frage ganz prak­tisch um?

Nach allem, was ich oben dazu geschrie­ben habe, lassen sich ein paar klare Priori­täten erkennen:

  1. Die genaue Bestim­mung der Frequenz. Wenn man also Sende­versuche auf 11 Meter machen möchte, dann ist klar, dass sich das Gerät an die dafür vorgese­henen Frequenz­bänder halten muss. Um dies zu prüfen, ist ein Oszil­loskop sicherlich die optimale Lösung.
  2. Moderne Digital­oszis bieten für die Mes­sung von Fre­quenz und Inten­sität beste Voraus­setz­ungen. Mein schon etwas älteres TDS 220 von Tek­tronix misst die Frequenz auf fast vier Dezimal­stellen, das heißt, auf etwa 5 kHz genau. Damit lassen sich sogar die Kanäle unter­scheiden, auf denen ein Oszil­lator schwingt. Frequenz­drift und -schwan­kungen lassen sich nach­weisen. Ein FFT-Modul ermöglicht es, das Frequenz­spektrum, die Ober­wellen und die Seiten­bänder anzu­schauen.
  3. Die Verwendung eines Schwing­quarzes im Oszil­lator erleich­tert das Experi­mentie­ren ganz erheblich, weil die Frequenz dann auch über die Zeit auf wenige 10 Hertz genau konstant bleibt.
  4. Wenn man eine starke Tesla-Spule bauen möchte, die bei mehreren MHz schwingt und viele 1000 Volt HF-Hoch­spannung samt Funken­entla­dungen und Blitzen erzeugt, dann, ja dann genießt man das wohl am besten in einem tiefen Keller unter einer Decke aus Stahl­beton. Doch auch hier heißt es Obacht! Ich habe schon erlebt, dass die Rauch­melder ange­sprochen haben, das Haus evaku­iert wurde und drei Lösch­fahr­zeuge mit Blau­licht einge­troffen sind.